Mobilfunk

Rechtliches

Die "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) ist am 13.7.2005 umbenannt worden. Sie trägt ab sofort die Bezeichnung "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen". Für Hobbyfunker ändert sich dadurch nichts.

Am 18. Mai 2005 hat die RegTP neue CB-Funk-Vorschriften erlassen und damit AM und SSB auf den Kanälen 1-40 erlaubt. Mehr dazu hier bzw. bei der Regulierungsbehörde.

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk. Als pdf.

CB-Funk benötigt keine Einzelzuteilung mehr. Mehr...

CB-Berechtigungskarte/Circulation Card für das Ausland. Als pdf.

Funk-Scanner: Unberechtigtes Abhören von Nachrichten Dritter mit Strafe belegt. Mehr...

Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,1 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation über kurze Entfernungen mit Handsprechfunk-geräten (PMR). Als pdf

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen geringer Reichweite; Non-specific Short Range Devices (SRD). Ehemals LPD. Als pdf